Private Gutachten
Private Gutachten fallen nach dem GenDiag Gesetz unter strenge Auflagen, die dem Schutz der untersuchten Personen dienen.
Die von uns gewählte Vorgehensweise der Dokumentation der beteiligten Personen sowie der Einverständniserklärungen unterscheidet sich in unserem Labor nicht von der Vorgehensweise für gerichtliche Gutachten, sodass im Falle einer gerichtlichen Verwendung der Untersuchungsergebnisse diese im Regelfall anerkannt werden.
Aufgrund dieser erhöhten Qualitätsmaßstäbe, die wir an unsere abstammungsgenetischen Untersuchungen legen, bevorzugen wir die persönliche Probenentnahme und Dokumentation in unserem Institut. In Fällen mit Beteiligung von Personen mit ausländischem Wohnsitz können wir die Blut- bzw. Mundschleimhautentnahmen in Zusammenarbeit mit den Botschaften oder Konsulaten organisieren.
Ergebnismitteilung bei Privaten Gutachten
Wenn alle Proben der zu untersuchenden Beteiligten entnommen bzw. eingegangen sind, dauert es bei einem einfachen Gutachten mit 2-3 Personen nur ca. 2 Wochen, bis das Ergebnis vorliegt.
Der Auftraggeber wird über die Fertigstellung benachrichtigt und kann sich nach der Begleichung der Rechnung bzw. des Restbetrages das Gutachten selbst abholen oder zusenden lassen.
Die Preise zur Begutachtung einer Abstammung können je nach Fragestellung und Untersuchungsumfang variieren.
Bitte fragen Sie deshalb bei uns telefonisch nach:
Tel.: 069 - 6782 - 320
oder nutzen Sie das Kontaktformular.