Vaterschaftstest
Die Analysen erfolgen unter Beachtung des GenDiag Gesetzes sowie der Richtlinien und Empfehlungen der GenDiag Kommission sowie den Empfehlungen der "Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung" (DGAB) unter Einhaltung strengster Qualitätsstandards. Unsere Gutachten sind daher gerichtsverwertbar.
Aufgrund des Gendiagnostik Gesetzes (GenDG) benötigen wir bei privaten Abstammungsgutachten eine schriftliche Einwilligung aller beteiligten Personen - bei Minderjährigen der Sorgeberechtigten - in die Gewinnung und Untersuchung der Proben.
Weiterhin schreibt das GenDG die schriftlich dokumentierte Aufklärung über Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft der Untersuchung sowie die Verwendung der Probe und des Ergebnisses verbindlich vor.
Unser Institut ist seit 2002 voll umfänglich für alle Untersuchungen nach ISO 9001 zertifiziert und nach ISO17025 akkreditiert und wird in regelmäßigen Abständen durch die DQS und die Nationale Akkreditierungsstelle Dakks geprüft.
Diese Prüfungen umfassen auch die Einhaltung der Vorgaben des GenDG sowie der fachlichen Anforderungen im Bereich der Abstammungsbegutachtung und Forensischen Molekularbiologie seitens der Gesellschaft für Rechtsmedizin.
Für den Bereich der immungenetischen Untersuchungen ist unser Laboratorium bei der European Federation for Immunogenetics (EFI) seit 1997 akkreditiert und wird regelmäßig überwacht.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung nehmen wir regelmäßig und erfolgreich an den Ringversuchen der "Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung e.V." teil.
Hier können Sie sich die aktuellen Ringversuchs-Zertifikate downloaden:
- DGAB_RV_2024_a.pdf
(pdf, 263 kb) - DGAB_RV_2023_b.pdf
(pdf, 244 kb) - DGAB_RV_2023_a.pdf
(pdf, 254 kb) - DGAB_RV_2022_b.pdf
(pdf, 267 kb)