Untersuchungsmaterial und Vorgehen
(Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß §23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG)
Von jeder Person wird eine geringe Menge an Blut oder Zellmaterial (z.B. Speichel bzw. Mundschleimhautabstrich) benötigt, aus der das zu untersuchende genetische Material, die Erbsubstanz DNA, gewonnen wird.
Von der Person werden mindestens zwei Proben oder im Falle von Blutproben zwei Aliquots gewonnen.
In der Regel erfolgt die Entnahme von Mundschleimhautabstrichen.
In besonderen Fällen eine Blutentnahme.
Bei Erwachsenen werden 2-4 ml venösem Blut durch einmalige Punktion gewonnen. Bei Kindern/Kleinkindern reicht die Entnahme von 0,2-0,5 ml "Kapillarblut", z.B. durch Punktion der Ferse und/oder der Fingerbeere.
Bei Entnahme eines Mundschleimhautabstriches:
1 Stunde vor der Entnahme bitte keine Nahrung zuführen.
Zur Dokumentation der Identität und für eine gerichtliche Verwertbarkeit muss die Identität der Beteiligten durch den
- Personalausweis, (bei Kindern durch die Geburtsurkunde) überprüft werden.
- bei Kleinkindern durch die Geburtsurkunde
- eine Kopie des Personalausweises/Geburtsurkunde dem Identitätsformular beigefügt werden.
- sowie ein aktuelles Foto und/oder ein Fingerabdruck erstellt werden.
- sowie die Unterschrift beurkundet werden.
Wird die Elternschaft eines minderjährigen Kindes untersucht, muss eine Einverständniserklärung der jeweils Sorgeberechtigten vorliegen.
Die hierfür erforderlichen Formulare stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.