Erfahrung, Qualität und Zuverlässigkeit, die sich auszahlt
An unserem Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie am Klinikum der JW Goethe-Universität in Frankfurt am Main bieten wir im Laboratorium für Abstammungsbegutachtung qualifizierte Untersuchungen zur Abstammungsbegutachtung und Vaterschaftstests an.
Seit 1959, d.h. seit mehr als 50 Jahren sind wir mit der Abstammungsbegutachtung vertraut. Dies umfasste zunächst die Untersuchung von Blutgruppenmerkmalen mittels immunhämatologischer Methoden. Im Rahmen unserer universitären Einbindung waren wir an der Entwicklung von Methoden und statistischen Verfahren zur Bewertung von HLA-Haplotyp-Polymorphismen und Enzympolymorphismen beteiligt, die ergänzend zu den Blutgruppenuntersuchungen angewendet wurden.
Seit Anfang der 1990iger Jahre sind wir im Bereich der DNA Analyse mittels non-kodierender Polymorphismen aktiv. Die zunächst verwendeten Systeme der SLS (Single-Locus-Sonden) zur abstammungsgenetischen Bestimmung sind seit einigen Jahren vollständig durch die sensitiveren und ebenfalls hochinformativen STR (Short Tandem Repeat)-Marker abgelöst worden.
Erfahrungen zur Anwendung dieser Systeme liegen uns seit 1997 in vielen tausend abstammungsgenetischen Fällen vor. Die aktuell von uns eingesetzten DNA STR Systeme sind national und international durch verschiedene Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB) und International Society for Forensic Genetics (ISFG)) zur Durchführung von abstammungsgenetischen Untersuchungen empfohlen und werden auch für forensische Untersuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) eingesetzt.
Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Durchführung von gerichtlichen Abstammungsgutachten. Seit vielen Jahren bieten wir auch die Durchführung abstammungsgenetischer Untersuchungen für außergerichtliche Gutachten privater Auftraggeber und in Verbindung mit Jugendämtern an. Diese Untersuchungen wurden stets unter Beachtung der Grundrechte des informationellen Selbstbestimmungsrechtes und den Richtlinien der DGAB sowie dem seit 2009 gültigen Gendiagnostik Gesetz. Dies umfasst auch Vaterschaftstestungen und/oder Verwandtschaftsuntersuchungen im Rahmen von Einreisebewilligungen und Familienzusammenführungen über Deutsche Botschaften/Konsulate im Ausland.